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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

A. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbeziehungen werden hiermit widersprochen.

B. Vertragsabschluß/Umfang der Lieferungen und Leistungen

1. Für alle Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich der Inhalt unserer Auftragsbestätigung verbindlich; in der Auftragsbestätigung nicht aufgeführte Teile, Zubehör oder Leistungen gehören nicht zu unserem Lieferungsumfang. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

2. Beigefügte Prospekte, Zeichnungen, Lichtbilder sowie Maß- und Lieferungsangaben sind als annähernd zu betrachten, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. In Prospekten, Anzeigen etc. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden.

4. Der Käufer ist drei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen drei Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

5. Alle Vereinbarungen, die unsere Vertreter bzw. Außendienstmitarbeiter für uns treffen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

C. Preise
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk ausschließlich Verpackung. Bis EUR 100 ohne MwSt. für Geräteaufträge bzw. EUR 20 ohne MwSt. für Ersat zteile/Zubehör berechnen wir eine Versandkostenpauschale.

2. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefertermin mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, von der weiteren Vertragsausführung zurückzutreten.

D. Liefer - und Leistungszeit
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten - hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wenn die Behinderung länger als 6 Wochen dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristset zung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

4. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugs - entschädigung in Höhe von 1 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 10 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

6. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die recht - zeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

E. Versand und Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung Versandbereitschaft auf ihn über.

2. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

F. Gewährleistung
1. Soweit die Lieferungen des Verkäufers innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, sind nach Wahl des Verkäufers die mangelhaften Gegenstände unentgeltlich nachzubes - sern oder mangelfreie Produkte neu zu liefern.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

3. Ist der Käufer Unternehmer, so sind Sachmängel gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu rügen (§ 377 HGB).

4. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

5. W ir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz, sofern der Käufer Ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverlet - zung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Gewährleistungsansprüche eines Unternehmers verjähren in 12 Monaten, entsprechende Ansprüche eines Verbrauchers nach Ablauf von 2 Jahren, gerechnet jeweils ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und des Lieferregresses gem. §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt. Ein Rückgriffsanspruch gem. § 478 BGB besteht nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

G. Gesamthaftung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine persönliche Schadensersatzhaftung unserer Geschäftsführer, Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

H. Zahlung
1. Zahlungen an unsere Vertreter bzw. Außendienstmitarbeiter sind nur zulässig, soweit diese eine vom Verkäufer unterschriebene Inkassovollmacht vorweisen können.

2. Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt der Verkäufer 3 %, bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen 2 % Skonto. Reparaturleistungen, Zubehör- und Ersatzlieferungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.

3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlung mittels Wechsel ist ein Skontoabzug ausgeschlossen.

4. Sofern dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so ist der Verkäufer berechtigt , die gesamt Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist in diesem Fall auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

I. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, bleibt die vom Verkäufer gelieferte Ware dessen Eigentum.

2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Bis zur vollständigen Bezahlung darf die Vorbehaltsware ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt weiterver- äußert werden; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware geht die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an den Verkäufer über. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten, welcher die Abtretung hierdurch annimmt.

3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchset zen kann.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

K. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2. Soweit der Käufer Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist (Vaihingen/Enz). Der Verkäufer ist berechtigt, auch am Hauptsitz des Käufers zu klagen.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

L. Bestellungen per Internet

1.alle Bestellungen über Internet werden erst durch die Annahme von nilco Reinigungsmaschinen wirksam. Die Annahme erfolgt entweder durch Übersenden einer Auftragsbestätigung, der Rechung oder der Ware.

2. Zahlungsbedingungen für Internet-Bestellungen: Neukunden, die per Internet bestellen, erhalten die Waren generell gegen Vorkasse. Nach Eingang der Bestellung erhalten Neukunden eine Auftragsbestätigung mit Angabe der Bankdaten. Nach Eingang der Zahlung werden die Waren verschickt. Alle anderen Besteller haben die M öglichkeit auf Rechnung zu bezahlen (Bonität vorausgesetzt).

3. Alle Internet-Angebote sind freibleibend. Irrtum vorbehalten.

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